arbeitsgebiete geräte agb kontakt boöglibautrocknungen

3. pflichten des mieters

 

3.1

der mieter akzeptiert mit ertilung das auftrags die agb's.

 

3.2

solange sich die mietgegenstände in der obhut des mieters befinden, hat dieser die pflicht, diese auf seine rechnung gegen beschädigung und diebstahl zu versichern.

 

3.3

der mieter bestätigt, daß er die im mietvertrag angegebenen geräte in sauberem, betriebsbereitem und technisch einwandfreiem zustand erhalten hat.

 

3.4

er verpflichtet sich die gemieteten geräte nur im rahmen der betriebsanleitung bzw anweisung des vermieters zu nutzen, nicht zu überbeanspruchen, nicht fremdzuvermieten, keinen dritten zu überlassen, oder vom aufstellungsort zu entfernen und prinzipiell in jeder weise zu schützen.

 

3.5

eine eventuelle beschlagnahmung, pfändung, beschädigung der mietgeräte oder andere wichtige vorfälle sind dem vermieter unverzüglich mitzuteilen.

 

3.6

die wasserentleerung der auffangkanister ist, sofern nicht anders vereinbart, pflicht des mieters. eventuelle schäden bei vernachlässigung führen nicht zur haftung des vermieters.

 

3.7

die abdichtung und dichthaltung des einsatzortes ist pflicht des mieters. trocknungsverzug bei vernachlässigung geht zu lasten des mieters.

 

3.8

sämtliche energiekosten zum betrieb der mietgeräte sind vom mieter zu übernehmen.

 

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