arbeitsgebiete geräte agb kontakt boöglibautrocknungen

4. pflichten des vermieters

 

4.1

der vermieter liefert und baut die mietgeräte in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem zustand auf. dem mieter steht es frei, die geräte zu besichtigen und zu prüfen. eventuelle mängel bzw bedenken sind sofort zu äussern und werden nachträglich nicht anerkannt.

 

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