arbeitsgebiete geräte agb kontakt boöglibautrocknungen

12. sonstige vereinbarungen

 

12.1

die mietbestimmungen sind auch zukünftig für alle vermietungen von geräten ohne besonderen hinweis bindend.

 

12.2

abweichungen oder ergänzungen der bedingungen bedürfen prinzipiell der schriftform.

 

12.3

sollten aus irgendwelchen gründen eine oder mehrere punkte dieses vertrages unwirksam werden, so sind die übrigen bestimmungen davon nicht betroffen. anstelle der nicht wirksamen bestimmungen treten die gesonderten schriftlich vereinbarten punkte, bzw die in sinn und auslegung der beanstandeten bestimmungen am nächsten kommenden.